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Für Straubing & Straubing-Bogen in den Bezirkstag

8. März: Internationaler Frauentag - unser Thema: PFLEGE

Veröffentlicht am 08.03.2023 in Ortsverein

Frauen. Macht. Pflege.

 

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die
Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (
Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2)

 

80 Prozent der Beschäftigten in der beruflichen Pflege sind Frauen. Rund 62 Prozent von ihnen in Teilzeit bzw. geringfügig beschäftigt. Hauptgrund hierfür ist immer noch die schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit sind Frauen in der Pflege einem besonders hohen Risiko für Altersarmut ausgesetzt. Nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch der Personalschlüssel trägt wesentlich dazu bei, dass Mitarbeiter:innen in der Pflege Teilzeit beschäftigt sind. Die Anzahl von Frauen in Führungspositionen in der Pflege wird auf unter 21,3 Prozent (berufsübergreifenden Durchschnitt) geschätzt.

 

Der Status quo der sporadischen Beteiligung von Pflegenden an berufspolitischen Ent-scheidungen ist unhaltbar. Wenn wir ins europäische Umland schauen, sehen wir überall Selbstverwaltungsorgane für Pflegende, die vorbildhaft die Professionalisierung des Pflegeberufes und damit auch die Gleichberechtigung von Frauen und Männern vorangetrieben haben.

 

Das ist aber nicht alles! Hinzu kommt die Arbeit zuhause: Vor dem Frühdienst noch schnell putzen, danach die Kinder von der Schule abholen und für den nächsten Tag jemanden organisieren, der diese zum Sport bringt, weil auf dem Dienstplan Spätdienst steht. Neben der Hauptrolle bei der Versorgung der Kinder finden sich Frauen auch mehrheitlich in der Rolle der pflegenden Angehörigen wieder.

 

Das muss besser werden:

  •  konsequente Umsetzung neuer Arbeitszeitmodelle, Anpassung an Lebensstrukturen von Frauen und deren Familien.

  • Bruttogrundgehalt von 4000 Euro für Pflegefachkräften in Vollzeit nach dem Examen. Mit steigender Berufserfahrung und Spezialisierung entsprechende Steigerung der Vergütung bei konsequenter Gleichstellung der Vergütung zwischen den Geschlechtern.

  • Angleichung der niedrigeren Löhne in der Altenpflege an die besser bezahlte Klinikpflege zur Verminderung der Abwanderung von Pflegekräften in die Kliniken.

  • Gezielte und systematische Unterstützung von Frauen durch Qualifikation über Fort- und Weiterbildung oder Studium für leitende Positionen.

  • Bevorzugung von Frauen bei der Beförderung in entsprechende Stellen

  • Schaffung von Pflegeberufekammern – auch für mehr Selbstbestimmung der Frauen.

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